Die “ Grundlegenden Anforderungen “ nach dem Gesetz über Medizinprodukte ( MPG ) vom 02.08.1994 wurden längst erfüllt - bevor dieses überhaupt existierte.
Die verwendeten Gläser sind biokompatibel, toxikologisch unbedenklich, also für den medizinischen Gebrauch bestens geeignet.
Bei normalem Einsatz können unsere Kunstaugen ein Jahr getragen werden.
Jede Einzelstück - Sonderanfertigung ist ausschließlich für den betreffenden Patienten bestimmt.
Gegenüber Augenprothesen aus Kunststoffen besitzen Kunstaugen aus Glas nachfolgende Vorzüge:
- glatte Oberfläche, sie “ schwimmen “ in einem Tränenfilm
- keine Reaktionen mit schädigenden Stoffen
- problemlose, medizinisch und hygienisch einwandfreie Reinigung
- ästhetisch natürlicher Glanz
Augenprothesen aus Kunststoff lassen sich dagegen nur unvollkommen säubern. Deren Oberfläche ist hydrophob (wasserabstoßend), wird schnell rau und kann leicht beschädigt werden. Selbst kaum wahrnehmbare Kratzer führen bereits zu Irritationen der Konjunktiva ( Bindehaut ).
PMMA (Polymethylmethacrylat) ist durch Restmonomere biologisch nicht inert und kann Entzündungen provozieren.
Die genannten Vorteile unserer Augenprothesen aus speziellen Gläsern sind aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen durch folgende Dokumentationen belegt:
Glas für Augenprothesen, Probleme der Herstellung und Korrosion
O.W. Flörke, Bochum 07.05.1983
Abschlußbericht: Glasmaterial zur Herstellung von Kunstaugen
Fraunhofer-Institiut für Silicatforschung vom 14.08.89
Gutachten zur biologischen Beurteilung von Kunstaugen aus Glas
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 17.08.1998
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